Haus des Handwerks · An der Gräfte 22 · 49377 VechtaTel. 04441 941-0 · Mo–Do 8:00–16:30 · Fr 8:00–12:30
Für Betriebe

Gemeinsam stärker in der Werkstatt.

Die Innung ist Interessenvertretung und Dienstleister zugleich. Das spart Mitgliedern Zeit und Geld und verschafft ihnen Gehör.

Vorteile der Mitgliedschaft

Was Sie als Mitglied bekommen.

Kontakt zu den Kollegen

  • Ansprechpartner im Vorstand aus den Regionen
  • Jährliche Innungsversammlung
  • Regionaltagungen
  • Arbeitsgruppen für freie Werkstätten, Nutzfahrzeuge, Zweiräder und Berufsbildung

Beratung

  • Rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen
  • Branchen- und fachspezifische Probleme
  • Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit

Schlichtung

  • Konflikte mit Vertragspartnern
  • Streit um Werkstattleistungen
  • Rechtliche Problemfälle beim Pkw-Verkauf
Hoheitliche Aufgaben

Anerkennen und überwachen.

Für einige Prüfungen braucht eine Werkstatt eine amtliche Anerkennung. Die Innung erteilt sie und überwacht danach, dass die Prüfungen ordnungsgemäß laufen.

AU · AUK

Abgasuntersuchung

Anerkennung von Werkstätten für die Abgasuntersuchung an Pkw, Nutzfahrzeugen und Krafträdern.

SP

Sicherheitsprüfung

Anerkennung für die Sicherheitsprüfung an Lkw, Bussen und Anhängern, die zwischen den Hauptuntersuchungen fällig ist.

GAP · GSP

Gasanlagen

Anerkennung für die Gasanlagenprüfung und die Prüfung beim Einbau von Gassystemen.

Altauto

Annahmestelle

Anerkennung als Annahmestelle für Altfahrzeuge nach der Altfahrzeug-Verordnung.

Abschleppen

Gutachterliche Stellungnahmen

Stellungnahmen für Abschleppbetriebe zu Reparatur und Pannenhilfe.

HU · § 29 StVZO

Prüfstützpunkte

Überprüfung der anerkannten Prüfstützpunkte, an denen in Werkstätten Hauptuntersuchungen stattfinden.

Für AU, SP und Gasanlagenprüfung brauchen die Prüfer eine Schulung, die in festen Abständen wiederholt werden muss. Fragen zu Anerkennung, Schulung und Unterlagen beantwortet die Geschäftsstelle: 04441 941-0.

Mitglied werden

In drei Schritten zur Innung

Mitglied werden können Betriebe des Kfz-Handwerks im Landkreis Vechta, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.

Beitrittserklärung (PDF)
  1. Beitrittserklärung ausfüllen

    Das Formular liegt als PDF bei der Kreishandwerkerschaft Vechta bereit.

  2. An die Geschäftsstelle senden

    Per Post an An der Gräfte 22, 49377 Vechta, oder per E-Mail an info@kfz-innung-vechta.de.

  3. Willkommen in der Innung

    Sie erhalten die Bestätigung und die Einladung zur nächsten Innungsversammlung.